Das Verhalten des Staates bei der Finanzierung der Pensionen ist Betrug an der arbeitenden Bevölkerung.
Als ich 1980 in das Berufsleben eingestiegen bin, wurde mir vom Staat versprochen, dass ich nach 40 Arbeitsjahren mit 80% meines Letztbezuges in Pension gehen könnte.
Die Politiker, die damals das Sagen hatten, lobten die tolle Leistungsfähigkeit des Pensionsversicherungssystems, obwohl sie es schon besser hätten wissen müssen.
Sämtliche Parameter, die heute das Pensionssystem nur äußerst schwer - und in Zukunft gar nicht mehr - finanzierbar machen, waren damals schon bekannt.
Oder dachten die Politiker, dass die Babyboomgeneration, wenn sie ins Pensionsalter kommt, von einer unbekannten Seuche hinweggerafft werden würde...?
Wie nennt man eigentlich den Tatbestand, wenn jemand einem anderen eine Leistung entlockt, obwohl er weiß, dass er seine Gegenleistung mit Sicherheit nicht erfüllen wird können?
Es kam, wie es kommen musste, eine Pensionsreform jagte die Nächste... Was der Gesetzgeber so nobel mit "Pensionsreform" umschreibt, ist in Wirklichkeit jedes Mal eine massive Leistungskürzung.
Nicht, dass auch unsere Zahlungen reduziert werden würden! Nein, wir dürfen brav und fleißig weiter hohe Beiträge bezahlen - der Gegenwert, welcher aber dafür erwartet werden darf, wird aber immer geringer.
Haben Sie schon einmal nachgerechnet, was Ihnen die Pensionsreformen so an zukünftiger Pensionszahlung kosteten?
Nur so als Beispiel die letzten Reformen:
Die Höhe der Pension berechnet sich aus dem Steigerungsfaktor, den Abschlägen für vorzeitige Pensionierung und der Bemessungsgrundlage.
1. Der Steigerungsfaktor
Früher waren das 2% pro Versicherungsjahr, d.h., man erwarb 2% an Pensionsanspruch für jedes Beitragsjahr. Das war einmal! Vor einigen Jahren machte man aus den 2% plötzlich 1,78%!
Was bedeutet das? Bis vor kurzem hatte ich noch fix gerechnet, dass ich für meine 40 Beitragsjahre 80% der Bemessung bekomme (2% / Jahr), heute sind es nur mehr 71,2% (1,78% / Jahr).
2. Die Abschläge
Was passiert nun, wenn ich meine 40 Beitragsjahre bereits mit z.B. 62 Jahren erreicht habe?
Früher musste ich für einen Pensionsantritt vor dem 65. Lebensjahr, die 2% Gutschrift für jedes Jahr wieder abliefern, also 3x2 = 6%. Aber plötzlich waren es 3% pro Jahr, also 3x3 = 9%.
Aber es gab ja noch weitere Reformen:
In der Zwischenzeit wurde der Abschlag für Frühpension von 3% auf nunmehr gültige 4,2%, also 3x4, 2 = 12,6% erhöht.
Fassen wir das zusammen:
Gerade glaubte ich noch mit 40x2 = 80% minus 3x2 = 6%, also mit 74% meiner Bemessungs-Grundlage in Pension zu gehen!
So sind es heute aktuell nur mehr 40 x 1,78 = 71,2%! Minus 3 x 4,2 = 12,6%, also zusammen 58,6%.
Doch das sind der Leistungskürzungen noch nicht genug!
3. Die Bemessungsgrundlage
Es war einmal (so fangen nicht nur Märchen, sondern auch vergangene Pensionsspielregeln an), da wurde die Pensionshöhe am letzten Einkommen bemessen, dann von den besten 5 Jahren berechnet, dann waren es die besten 10, dann 15, dann 18, 2010 aktuell 20 und am Ende werden 40 Jahre herangezogen.
Dass man 40 Jahre nicht immer gleich gut verdient, versteht sich von selbst. Aber wie ist die Auswirkung, wenn man immer die Höchstbeitragsgrundlage verdient hat?
Schauen wir uns das auch noch gemeinsam an:
Wenn ich fiktiv 2010 in Pension gehen würde, dann wäre die aktuelle Höchstbeitragsgrundlage 2010 EUR 4.110.--.Nimmt man nun (fiktiv) die bereits beschlossene Durchrechnung von 40 Jahren, so sinkt die Bemessung auf € 3.153.-!
Fassen wir zusammen:Nimmt man alle schon beschlossenen Reformen zusammen, so ergibt sich folgendes Bild:
Der Prozentsatz reduziert sich auf 40 x 1,78 = 71,2% minus 3 x 4,2 = 12,6%, also zusammen 58,6% und die Bemessungsgrundlage bei 40 Jahren Durchrechnung auf € 3.153.-
58,6% von € 3.153,- sind aber nur mehr € 1.847.- oder 44,9% des letzten Einkommens!
Erinnern Sie sich:
Als ich 1980 in das Berufsleben eingestiegen bin, wurde mir vom Staat versprochen, dass ich nach 40 Arbeitsjahren mit 80% meines Letztbezuges in Pension gehen könnte.
Also bei gleichem Einkommen und gleichen Beitragszeiten mit 80% von € 4.110.- = € 3.288.-
Die "Pensionsreformen" kosteten mich daher € 1.440.- an monatlicher Pension. Meine versprochene Pensionshöhe hat sich ungefähr halbiert!
Und das, obwohl ich in diesem Beispiel immer Höchstbeitragsgrundlage verdient habe, für alle Gehälter immer Beiträge geleistet habe, mehr Beitragsjahre hat als der Durchschnitt der Österreicher aufweise und später als der durchschnittliche Österreicher in Pension gehe!!
Aber dabei wird es nicht bleiben:
"Einige Ministerien müssen so viel sparen, dass Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können", gibt Finanzminister Pröll in einem Interview zu.
Was heißt das?
Ministerien müssen selbstverständlich ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Dann muss man halt die Gesetze entsprechend ändern. Im Klartext heißt das, dass die nächsten Leistungskürzungen schon wieder in der Pipeline sind...
Also vergessen Sie mal schön die Prognosen über Ihre eigene Pensionshöhe...
Warum ist eigentlich eine Kürzung der bestehenden Pensionen ein Tabuthema? Warum wirken sich die "Pensionsreformen" eigentlich immer nur auf die Beitragszahler aus?
Ich rede hier nicht von den Mindestpensionsbeziehern, sondern von der großen Masse an Pensionsbeziehern, die es sich ganz gut gehen lassen können...
Die beliebtesten Argumente dagegen sind "Wir haben ja den Staat wieder aufgebaut...!" Stimmt, aber wer hat den Staat vorher kaputt gemacht?
"Wir haben ja das ganze Leben lang Beiträge gezahlt." Stimmt ebenfalls, aber wir zahlen ebenfalls Beiträge und zwar mit der Sicherheit für unsere Zahlungen KEINE adäquate Gegenleistung mehr zu bekommen.
Statt dem immer einsetzenden Gejammer bei den Pensionsverhandlungen würde ich einmal ein einfaches "Danke" an die zahlende Generation erwarten!
Es müsste auch endlich zu einem Aufschrei der jetzigen Beitragszahler kommen.
Das, was die Politik seit Jahrzehnten treibt, ist nichts anderes als Betrug an uns.